Ratgeber Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmer-Grenze für Creator, mit Paragrafen erklärt.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln: zwei Grenzen, gezählt wird, was bezahlt ist, und wer die 100.000 € überschreitet, ist sofort raus, nicht erst im nächsten Jahr. Hier steht, was das Gesetz und das Bundesfinanzministerium sagen, jeweils mit Fundstelle.

Stand: 31. Oktober 2026 · 20 Quellen

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Die Regeln seit 2025.

Vier Sätze, die du kennen solltest, bevor du die nächste Rechnung ohne Umsatzsteuer schreibst.

Zwei Grenzen: 25.000 € und 100.000 €.

Deine Umsätze sind steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.1

Wer die 100.000 € überschreitet, ist sofort raus.

Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei, und zwar in voller Höhe. Ab da gelten die allgemeinen Pflichten, auch die Voranmeldungen.2

Vorjahr über 25.000 €? Dann ab 1. Januar nicht mehr.

Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer, auch wenn du in diesem Jahr unter 25.000 € bleibst.3

Im Gründungsjahr gelten 25.000 €.

Fängst du im Laufe des Jahres an, zählt nur der Umsatz dieses Jahres, und die Grenze ist 25.000 €, nicht 100.000 €. Das steht nicht im Gesetz selbst, sondern ist die Auffassung der Finanzverwaltung.4

Was zählt, was gilt.

Der Gesamtumsatz ist nicht dasselbe wie dein Kontostand. Und als Kleinunternehmer hast du andere Pflichten als mit Umsatzsteuer.

Gezählt wird, was bezahlt ist

Der Gesamtumsatz wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet: Eine Rechnung zählt, wenn das Geld da ist. Anzahlungen zählen, wenn sie eingehen.5

Ohne Umsatzsteuer gerechnet

Entgelt ist, was du für deine Leistung bekommst, abzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer stellst du keine in Rechnung, also zählt der Betrag, der ankommt.6

Nur Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind

In den Gesamtumsatz gehen steuerbare Umsätze im Inland ein. Leistungen an ein Unternehmen werden grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Verkaufst du Anlagevermögen, etwa deine alte Kamera, bleibt das außen vor.7

Rechnung mit Hinweis auf § 19

Deine Rechnung braucht einen Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Eine fortlaufende Nummer ist nicht vorgeschrieben.8

Keine Vorsteuer

Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe, etwa für Technik oder Software, bekommst du nicht vom Finanzamt zurück: Steuer für steuerfreie Umsätze ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.9

Keine Voranmeldung, mit Ausnahmen

Voranmeldung und Jahreserklärung entfallen. Ausnahmen: Das Finanzamt fordert eine Erklärung an, oder du schuldest Steuer für Leistungen, die du aus dem Ausland einkaufst.10

Was Creator oft übersehen.

Software und Werbung aus dem Ausland: Kaufst du als Unternehmer eine sonstige Leistung bei einem Unternehmen im EU-Ausland ein, etwa ein Software-Abo, schuldest du die Umsatzsteuer dafür selbst, auch als Kleinunternehmer (§ 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG; Abschnitt 13b.1 Abs. 1 Satz 3 UStAE: „Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) … schulden die Steuer.“). Für die Monate, in denen das passiert, gibst du eine Voranmeldung ab (§ 18 Abs. 4a UStG).

Auszahlungen von Plattformen mit Sitz im Ausland: Leistungen an ein Unternehmen werden nach § 3a Abs. 2 UStG grundsätzlich am Sitz des Empfängers ausgeführt. Sind sie deshalb in Deutschland nicht steuerbar, gehören sie nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Ob das für deine Auszahlungen gilt, hängt davon ab, wer dein Vertragspartner ist und wo er sitzt. Das ist eine Folgerung aus dem Gesetz, keine ausdrückliche Regel für Creator: Lass es von deiner Steuerberatung prüfen.

Zusammenfassende Meldung: Als Kleinunternehmer gibst du keine ab, § 18a Abs. 4 UStG nimmt dich ausdrücklich aus. Überschreitest du die Grenze, gelten ab diesem Zeitpunkt die allgemeinen Erklärungspflichten (Abschnitt 19.1 Abs. 7 Satz 3 UStAE).

E-Rechnung: Als Kleinunternehmer darfst du weiter Rechnungen auf Papier oder als PDF schicken, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers (§ 34a Satz 4 UStDV; Abschnitt 14.7a Abs. 3 UStAE). E-Rechnungen empfangen musst du aber können, ein normales E-Mail-Postfach genügt (Abschnitt 14.1 Abs. 5 UStAE).

Verzicht: Du kannst auf die Regelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen, etwa um Vorsteuer zu ziehen. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Affliq zählt deine Grenze so, wie das Finanzamt sie zählt: bezahlte Rechnungen und Auszahlungen mit inländischem Steuerfall, mit Warnung ab 80 %. Ab der Zahlung, mit der du die Grenze überschreitest, bekommen neue Rechnungen 19 % Umsatzsteuer. Affliq kennt nur, was du dort erfasst hast.

Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmer-Grenze 2026?

Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Im Gründungsjahr gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung 25.000 €.1

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr über 100.000 € komme?

Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig, und ab diesem Zeitpunkt gelten die allgemeinen Erklärungspflichten. Das BMF rechnet es vor: 80.000 € bisher, dann ein Auftrag über 40.000 €, und schon dieser Auftrag unterliegt der Regelbesteuerung.11

Zählt die Grenze brutto oder netto?

Das Gesetz spricht von vereinnahmten Entgelten. Entgelt ist die Gegenleistung ohne die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest, zählt praktisch der Betrag, der bei dir ankommt.12

Zählen Auszahlungen von YouTube, TikTok oder Meta zur Grenze?

Nur steuerbare Umsätze im Inland zählen. Leistungen an ein Unternehmen im Ausland sind nach § 3a Abs. 2 UStG grundsätzlich dort steuerbar und zählen dann nicht. Entscheidend ist, wer dein Vertragspartner ist und wo er sitzt; prüfe das mit deiner Steuerberatung.13

Muss ich als Kleinunternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Nein. Die Pflicht zur Zusammenfassenden Meldung gilt nicht für Unternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden. Das bestätigt auch das Bundeszentralamt für Steuern.14

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, du darfst immer auch eine sonstige Rechnung schicken, etwa ein PDF mit Zustimmung des Empfängers. Empfangen musst du E-Rechnungen aber können.15

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, mit einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis Ende Februar des zweiten Folgejahres. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre.16

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 31. Oktober 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.

  1. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG§ 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  2. Abschnitt 19.1 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 7 Satz 3 UStAEBMF-Schreiben vom 18. März 2025 – Sonderregelung für Kleinunternehmer · III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl I S. 742; Neufassung der Abschnitte 19.1 bis 19.7 UStAE
  3. Abschnitt 19.1 Abs. 2 Satz 2 UStAEBMF-Schreiben vom 18. März 2025 – Sonderregelung für Kleinunternehmer · III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl I S. 742; Neufassung der Abschnitte 19.1 bis 19.7 UStAE
  4. Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAEBMF-Schreiben vom 18. März 2025 – Sonderregelung für Kleinunternehmer · III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl I S. 742; Neufassung der Abschnitte 19.1 bis 19.7 UStAE
  5. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG, Abschnitt 19.2 Abs. 1 UStAE§ 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  6. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG§ 10 UStG – Bemessungsgrundlage
  7. § 19 Abs. 2 UStG, § 3a Abs. 2 UStG§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
  8. § 34a UStDV, Abschnitt 14.5 Abs. 14 UStAE§ 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern
  9. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG§ 15 UStG – Vorsteuerabzug
  10. § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 18 Abs. 4a UStG§ 18 UStG – Besteuerungsverfahren
  11. Abschnitt 19.1 Abs. 2 Satz 4 UStAEBMF-Schreiben vom 18. März 2025 – Sonderregelung für Kleinunternehmer · III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl I S. 742; Neufassung der Abschnitte 19.1 bis 19.7 UStAE
  12. § 19 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG§ 10 UStG – Bemessungsgrundlage
  13. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG§ 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  14. § 18a Abs. 4 UStG§ 18a UStG – Zusammenfassende Meldung
  15. § 34a Satz 4 UStDV§ 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern
  16. § 19 Abs. 3 UStG§ 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz

Weitere Quellen

Wisse, wo du stehst, bevor es teuer wird.

Trag dich ein: Affliq zählt deine Kleinunternehmer-Grenze mit jeder Zahlung mit.