Ratgeber Rechnung
Rechnung an Marken schreiben: was draufstehen muss.
Eine Kooperation ist erst fertig, wenn die Rechnung stimmt. Fehlt eine Pflichtangabe, kann die Marke die Vorsteuer nicht ziehen und zahlt nicht. Steht Umsatzsteuer drauf, die du nicht berechnen darfst, schuldest du sie trotzdem. Hier steht, was das Gesetz verlangt, jeweils mit Fundstelle.
Stand: 1. November 2026 · 18 Quellen
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Die Grundregeln.
Vier Sätze aus dem Umsatzsteuergesetz.
Marken bekommen immer eine Rechnung.
Für eine Leistung an ein anderes Unternehmen musst du eine Rechnung ausstellen, und zwar innerhalb von sechs Monaten. Ein Video, ein Post oder eine Story für eine Marke ist eine solche Leistung.1
Die Pflichtangaben stehen im Gesetz.
Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Zeitpunkt, Netto, Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Befreiung. Fehlt etwas, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.2
Falsche Steuer schuldest du trotzdem.
Weist du Umsatzsteuer aus, obwohl du das als Kleinunternehmer nicht darfst, schuldest du den Betrag dem Finanzamt. Das Gleiche gilt für zu viel ausgewiesene Steuer.3
Acht Jahre aufbewahren.
Ein Doppel jeder Rechnung, die du schreibst, bewahrst du acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du sie ausgestellt hast.4
Je nach Fall.
Wer du bist und wo die Marke sitzt, entscheidet, was zusätzlich auf die Rechnung gehört.
Als Kleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG), und das Entgelt in einer Summe. Eine Rechnungsnummer verlangt die Vorschrift nicht; sinnvoll ist sie trotzdem.5
Marke im EU-Ausland
Die Leistung gilt dort als erbracht, wo die Marke ihr Unternehmen betreibt. Die Marke schuldet die Steuer: Du schreibst ohne Umsatzsteuer, mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und beiden USt-IdNr., bis zum 15. des Folgemonats.6
Marke außerhalb der EU
Auch hier liegt der Ort der Leistung beim Unternehmen der Marke, also nicht in Deutschland. Auf die Rechnung kommt keine deutsche Umsatzsteuer.7
Bis 250 € reicht weniger
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € genügen Name und Anschrift von dir, Datum, Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Für Rechnungen mit Reverse Charge gilt das nicht.8
Die Marke schreibt die Gutschrift
Ist es vorher vereinbart, darf die Marke über deine Leistung abrechnen. Das Dokument muss „Gutschrift“ heißen. Widersprichst du ihm, verliert es die Wirkung einer Rechnung.9
Monat statt Tag
Als Zeitpunkt der Leistung darf der Kalendermonat stehen, in dem du sie erbracht hast. Fehlt eine Angabe, berichtigst du mit einem Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht.10
E-Rechnung: was sich für Creator ändert.
Seit 2025 ist eine E-Rechnung nur noch eine Rechnung in einem strukturierten Format, das ein Programm lesen kann (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung mehr. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllen die Anforderungen, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL (BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand Oktober 2026).
Sitzen du und die Marke beide in Deutschland, musst du die Rechnung als E-Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Es gilt eine Übergangsfrist: Für Leistungen bis Ende 2026 darfst du noch Papier oder ein PDF schicken, für Leistungen im Jahr 2027 auch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 2028 ist die E-Rechnung an deutsche Marken Pflicht.
Kleinunternehmer dürfen weiter Papier oder PDF schicken (§ 34a Satz 4 UStDV), ebenso jeder bei Rechnungen bis 250 € (§ 33 Satz 4 UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen aber schon seit 2025, auch als Kleinunternehmer; dafür genügt ein E-Mail-Postfach (BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung). Für Marken im Ausland gibt es keine deutsche Pflicht zur E-Rechnung.
Zahlt die Marke nicht, kommt sie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Dann stehen dir Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Bekommst du neben dem Honorar ein Produkt, ist auch das Teil des Entgelts; dazu mehr im Ratgeber zu Testmustern. Affliq schreibt die Rechnung aus dem Deal: fortlaufende Nummer, der passende Steuerfall mit dem richtigen Hinweis, PDF mit eingebetteter E-Rechnung im ZUGFeRD-Format und XRechnung, Versand per E-Mail und Mahnung mit Zinsen und Pauschale, wenn die Marke nicht zahlt.
Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was muss auf eine Rechnung an eine Marke?
Dein Name und deine Anschrift, die der Marke, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine einmalige Rechnungsnummer, was du geleistet hast, wann, der Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.2
Muss ich als Creator eine E-Rechnung schreiben?
An eine Marke in Deutschland ja, aber erst nach einer Übergangsfrist: Für Leistungen bis Ende 2026 geht noch PDF oder Papier, 2027 auch noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Als Kleinunternehmer bist du ausgenommen.11
Ich bin Kleinunternehmer. Was schreibe ich auf die Rechnung?
Keine Umsatzsteuer, sondern das Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG). Dazu Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Datum und die Leistung.5
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer 19 % draufschreibe?
Dann schuldest du die ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt, obwohl du sie nicht berechnen durftest. Berichtigen lässt sich das erst, wenn die Marke die Vorsteuer nicht gezogen oder zurückgezahlt hat, und nur auf Antrag beim Finanzamt.12
Die Marke sitzt in den Niederlanden. Mit oder ohne Umsatzsteuer?
Ohne. Die Marke schuldet die Steuer in ihrem Land. Auf deine Rechnung gehören die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und, außer du bist Kleinunternehmer, deine und ihre USt-IdNr. Ausstellen musst du sie bis zum 15. des Folgemonats.6
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. für Marken im EU-Ausland?
Auf der Rechnung muss sie bei Kleinunternehmern nicht stehen; die Pflicht zur Angabe beider Nummern gilt für sie nicht. Ob du sie trotzdem beantragst, etwa weil die Marke sie verlangt, klärst du mit deiner Steuerberatung.13
Wann muss die Marke zahlen?
Was ihr vereinbart habt. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist sie in Verzug. Ab dann darfst du Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und 40 € Pauschale verlangen.14
Die Agentur hat mich gebucht, nicht die Marke. An wen geht die Rechnung?
An den, für den du die Leistung erbringst, in der Regel deinen Vertragspartner. Auf der Rechnung stehen sein vollständiger Name und seine Anschrift als Leistungsempfänger. Steht im Vertrag die Agentur, geht die Rechnung an die Agentur.15
Quellen
Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 1. November 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 14c UStG§ 14c UStG – Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 14b Abs. 1 UStG§ 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen
- § 34a UStDV§ 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern
- § 14a Abs. 1 UStG§ 14a UStG – Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- § 3a Abs. 2 UStG§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
- § 33 UStDV§ 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
- § 14 Abs. 2 Satz 5 und 6 UStG§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 31 Abs. 4 und 5 UStDV§ 31 UStDV – Angaben in der Rechnung
- § 27 Abs. 38 UStG§ 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 14c Abs. 2 UStG§ 14c UStG – Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG§ 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 286 Abs. 3 BGB§ 286 BGB – Verzug des Schuldners
- § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
Weitere Quellen
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen, Stand Oktober 2026
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen, III C 2 - S 7287-a/00019/007/243
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