Ratgeber Ausgaben

Influencer Ausgaben absetzen: Handy, Technik, Internet und Home-Office.

Kamera, Ringlicht, Smartphone, Schnittsoftware: Was du für deine Videos kaufst, mindert deinen Gewinn, soweit es betrieblich veranlasst ist. Nicht alles geht sofort, nicht alles geht ganz, und manches geht gar nicht. Hier steht, was gilt, jeweils mit Fundstelle.

Stand: 7. November 2026 · 16 Quellen

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Die Grundregeln.

Vier Sätze aus dem Gesetz und den Leitfäden der Finanzverwaltung.

Absetzbar ist, was dein Gewerbe veranlasst.

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Kameras, Mikrofone, Laptops, Smartphones und Ringlichter nennt die Finanzverwaltung als typische Beispiele für Creator.1

Privat genutzt heißt anteilig.

Nutzt du Handy, Laptop oder Kamera auch privat, teilst du die Kosten auf: Absetzbar ist nur der betriebliche Anteil. So steht es im Leitfaden des hessischen Finanzministeriums.2

Bis 800 € sofort, darüber verteilt.

Bewegliche Geräte, die du selbständig nutzen kannst, setzt du bis 800 € ohne abziehbare Vorsteuer im Jahr der Anschaffung voll ab. Teurere Geräte schreibst du über ihre Nutzungsdauer ab.3

Kleidung und Kosmetik bleiben privat.

Kleidung und Schuhe sind Kosten der Lebensführung, selbst wenn du sie nur in Videos trägst; dasselbe gilt für Körperpflegemittel und Kosmetika. Ausgenommen ist nur typische Berufskleidung.4

Geräte, Internet und Home-Office im Einzelnen.

Welche Nutzungsdauer gilt, welche Pauschalen es gibt und was für Kleinunternehmer anders ist.

Laptop, Tablet, Zubehör: ein Jahr

Für Computer, Notebooks einschließlich Tablets ab 9 Zoll und Peripheriegeräte wie Monitor, Mikrofon, Headset oder Webcam kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Smartphones nennt das BMF-Schreiben nicht.5

Smartphone fünf, Kamera sieben Jahre

Liegt ein Gerät über der 800-€-Grenze und fällt nicht unter das BMF-Schreiben, gilt die amtliche AfA-Tabelle: Mobilfunkendgeräte fünf Jahre, Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte sieben Jahre.6

Sammelposten als Alternative

Statt einzeln kannst du Geräte über 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten legen und ihn über fünf Jahre auflösen. Die Wahl gilt dann für alle Anschaffungen dieses Jahres.7

Home-Office: 6 € pro Tag

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € ansetzen, höchstens 1.260 € im Jahr, und zwar für Job und Gewerbe zusammen. Ein Arbeitszimmer zählt nur, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit ist.8

Handy- und Internetvertrag: der betriebliche Anteil

Laufende Kosten wie Mobilfunk und Internet setzt du mit dem betrieblichen Anteil an. Die bekannte Pauschale von 20 % der Rechnung, höchstens 20 € im Monat, steht in den Lohnsteuer-Richtlinien für Arbeitnehmer; für ein Gewerbe nennt keine offizielle Quelle sie. Ermittle deinen Anteil deshalb nachvollziehbar, etwa über eine Aufzeichnung von drei Monaten.9

Kleinunternehmer: brutto zählt

Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze steuerfrei, deshalb ziehst du keine Vorsteuer ab. Für dich ist der Bruttopreis die Ausgabe, und die 800-€-Grenze rechnet mit dem Betrag ohne abziehbare Vorsteuer, bei dir also praktisch brutto.10

Was das für deine Ausgaben heißt.

Ein verbreiteter Tipp lautet: „Kauf dir ein neues Handy, dann hast du mehr Ausgaben.“ Eine Ausgabe mindert aber nur deinen Gewinn, nicht deine Steuer im selben Betrag. Du sparst ungefähr deinen persönlichen Grenzsteuersatz auf den betrieblichen Anteil; den Rest zahlst du selbst (§ 4 Abs. 4, § 32a EStG). Ein Kauf, den du nicht brauchst, bleibt also ein Verlustgeschäft, nur ein etwas kleineres. Diese Rechnung ist unsere Folgerung aus dem Gesetz; wie sie bei dir aussieht, klärt deine Steuerberatung.

Bei Technik entscheidet die Art des Geräts über die Abschreibung. Laptops, Tablets ab 9 Zoll, Monitore und Zubehör dürfen nach dem BMF-Schreiben in einem Jahr abgeschrieben werden, das Smartphone gehört nicht dazu: Über 800 € gilt die AfA-Tabelle mit fünf Jahren. Ob eine eigenständige Kamera unter das BMF-Schreiben fällt, sagt es nicht; die AfA-Tabelle nennt für Kameras sieben Jahre.

Kleidung, Make-up und Friseur sind der Klassiker unter den Fragen. Die Einkommensteuer-Hinweise sind hier eindeutig: Kleidung und Schuhe sind nicht abziehbar, auch wenn du sie nur bei der Arbeit trägst, ebenso Kosmetika (H 12.1 EStH). Anders liegt es bei Requisiten, die du ausschließlich für Videos nutzt; hier kommt es auf den Einzelfall an.

Belege bewahrst du acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres (§ 147 Abs. 3 und 4 AO). Affliq hält jede Ausgabe mit Beleg, Datum und betrieblichem Anteil fest, ordnet sie deinen Deals zu und legt sie am Jahresende sortiert ins Steuer-Paket. Was davon wie abgeschrieben wird, entscheidet deine Steuerberatung.

Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kann ich mein Handy als Influencer absetzen?

Ja, mit dem betrieblichen Anteil. Kostet es bis 800 € ohne abziehbare Vorsteuer, setzt du diesen Anteil im Jahr des Kaufs ab, darüber verteilst du ihn nach der AfA-Tabelle über fünf Jahre. Nutzt du es auch privat, teilst du die Kosten auf.3

Wie viel Prozent vom Handy kann ich absetzen?

So viel, wie du es nachvollziehbar betrieblich nutzt. Einen festen Prozentsatz für Gewerbetreibende nennt keine offizielle Quelle; die 20-%-Pauschale aus den Lohnsteuer-Richtlinien gilt für Arbeitnehmer. Eine Aufzeichnung über einige Monate macht deinen Anteil belegbar.9

Kann ich einen Laptop in einem Jahr abschreiben?

In der Regel ja. Für Computer, Notebooks, Tablets ab 9 Zoll und Peripheriegeräte lässt das BMF eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, unabhängig vom Preis.11

Kann ich Kleidung und Make-up für meine Videos absetzen?

In der Regel nicht. Kleidung, Schuhe und Kosmetika sind Kosten der Lebensführung, auch wenn du sie nur vor der Kamera trägst. Ausgenommen ist typische Berufskleidung.12

Wie setze ich Home-Office als Creator ab?

Mit 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 € im Jahr für alle Tätigkeiten zusammen. Ist ein Arbeitszimmer Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, setzt du die tatsächlichen Kosten oder 1.260 € pauschal an, dann aber keine Tagespauschale zusätzlich.8

Lohnt es sich, Technik zu kaufen, um Steuern zu sparen?

Nur, wenn du sie brauchst. Eine Ausgabe senkt deinen Gewinn, die Steuer sinkt nur um deinen Grenzsteuersatz auf diesen Betrag. Der private Anteil ist ohnehin nicht absetzbar.13

Was gilt für Geschenke an Marken und Essen mit Kooperationspartnern?

Geschenke an Geschäftspartner sind nur abziehbar, wenn sie zusammen höchstens 50 € je Empfänger und Jahr kosten. Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass zählen zu 70 %, mit Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Beleg.14

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.15

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 7. November 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.

  1. § 4 Abs. 4 EStG; Hessisches Ministerium der Finanzen, Leitfaden Influencer, S. 3
  2. Hessisches Ministerium der Finanzen, Leitfaden Influencer, S. 3Leitfaden zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern · Hessisches Ministerium der Finanzen, Stand Juni 2026
  3. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
  4. § 12 Nr. 1 EStG, H 12.1 EStH
  5. BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, BStBl I S. 187, Rz. 2 f.; EStH Anhang 1 VBMF-Schreiben: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software · Vom 22. Februar 2022, BStBl I S. 187; Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 1 V
  6. AfA-Tabelle AV, Nr. 6.13.2.2 und 6.14.4AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter · Bundesministerium der Finanzen
  7. § 6 Abs. 2a EStG
  8. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG
  9. R 9.1 Abs. 5 LStR
  10. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 19 Abs. 1 UStG
  11. BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, BStBl I S. 187BMF-Schreiben: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software · Vom 22. Februar 2022, BStBl I S. 187; Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 1 V
  12. § 12 Nr. 1 EStG, H 12.1 EStH
  13. § 4 Abs. 4 EStG
  14. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG
  15. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO

Weitere Quellen

Jede Ausgabe mit Beleg und Anteil.

Affliq hält fest, was du für deine Videos kaufst und wie viel davon betrieblich ist, für deine Steuerberatung.