Ratgeber Influencer Steuern
Influencer Steuern: ab wann du Steuern zahlst und welche.
Fünf Landesfinanzverwaltungen sagen das Gleiche: Wer regelmäßig als Creator Geld oder Produkte bekommt, hat einen Gewerbebetrieb. Ob du Einkommensteuer zahlst, entscheidet der Grundfreibetrag; Umsatzsteuer und Gewerbesteuer haben eigene Grenzen. Hier steht, was gilt, jeweils mit Fundstelle.
Stand: 6. November 2026 · 23 Quellen
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Die Grundregeln.
Vier Sätze aus Gesetz und Leitfäden, bevor du weiterliest.
Influencer Steuern zahlen: ja, ab dem Grundfreibetrag.
Einkommensteuer fällt an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2026 über 12.348 € liegt. Gezählt wird alles zusammen: dein Gewinn als Creator plus Gehalt oder andere Einkünfte.1
Regelmäßig als Creator tätig heißt Gewerbebetrieb.
Selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und am Markt: Dann sind deine Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb. So lesen es alle fünf Landesfinanzverwaltungen für Influencer. Dafür reicht die Absicht, mehr einzunehmen als auszugeben.2
Umsatzsteuer gibt es auch ohne Gewinn.
Unternehmer bist du, sobald du nachhaltig Einnahmen erzielst; ob du Gewinn machen willst, ist für die Umsatzsteuer egal. Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr hilft die Kleinunternehmerregelung.3
Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
Als Einzelperson ziehst du vom Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 € ab. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Darüber gibst du eine Gewerbesteuererklärung ab, und die gezahlte Steuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.4
Deine Pflichten, Schritt für Schritt.
Das Finanzamt erwartet mehr als eine Steuererklärung im Jahr. Die Reihenfolge, wie die Leitfäden der Länder sie beschreiben.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen elektronisch über ELSTER. Daraus kommen deine Steuernummer, die Erklärungen, die du abgeben musst, und gegebenenfalls Vorauszahlungen.5
Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Ohne Buchführungspflicht ist dein Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Du gibst ihn in der Anlage EÜR und der Anlage G der Einkommensteuererklärung an.6
Produkte und Einladungen sind Einnahmen
Bekommst du ein Produkt, machst dafür Werbung und darfst es behalten, erfasst du seinen Geldwert als Betriebseinnahme. Das gilt auch für kostenlose Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen.7
Aufzeichnen und aufbewahren
Einnahmen und Ausgaben zeichnest du einzeln, vollständig und zeitnah auf. Aufzeichnungen bewahrst du zehn Jahre auf, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.8
Vorauszahlungen viermal im Jahr
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zahlst du Einkommensteuer voraus, wenn das Finanzamt sie festgesetzt hat. Festgesetzt wird nur ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin.9
Steuererklärung bis 31. Juli
Die Einkommensteuererklärung für ein Jahr ist sieben Monate nach Jahresende fällig, also am 31. Juli. Erstellt sie deine Steuerberatung, gilt der letzte Februartag des zweiten Folgejahres. Mit Gewinneinkünften gibst du sie elektronisch ab.10
Was Creator oft übersehen.
„Ich mache das nur ab und zu.“ Wer nur in Einzelfällen als Influencer auftritt, hat sonstige Einkünfte, die steuerfrei bleiben, wenn sie im Jahr unter 256 € liegen (§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG; Bayerisches Landesamt für Steuern, FAQ Influencer, S. 3). Wer regelmäßig Content veröffentlicht und dafür Geld oder Produkte bekommt, erzielt nach Auffassung der Finanzverwaltung Einkünfte aus Gewerbebetrieb; dafür reicht die Absicht, mehr einzunehmen als auszugeben (Hessisches Ministerium der Finanzen, Leitfaden Influencer, S. 1; Finanzverwaltung NRW). Ob hauptberuflich oder nebenbei, spielt steuerlich keine Rolle (Finanzverwaltung NRW).
Umsatzsteuer ist eine andere Rechnung als Einkommensteuer. Unternehmer bist du schon, wenn du nachhaltig Einnahmen erzielst, auch ohne Gewinnabsicht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG). Deine Umsätze sind steuerfrei, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG); wie gezählt wird und was beim Überschreiten passiert, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmer-Grenze. Rechnet eine Agentur oder Plattform per Gutschrift ab, hat sie deine Rechnung für dich geschrieben; diese Umsätze gehören trotzdem in deine Voranmeldung (Hessen, Leitfaden Influencer, S. 5). Wer dich bezahlt, steht auf deiner Abrechnung oder Gutschrift; sitzt dein Vertragspartner im Ausland, ist die Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG grundsätzlich dort ausgeführt. Das ist eine Folgerung aus dem Gesetz, keine ausdrückliche Regel für Creator: Lass sie von deiner Steuerberatung prüfen.
Sachzuwendungen sind Einnahmen, auch ohne Absprache. Produkte, Gutscheine, Hotelübernachtungen oder Einladungen, die du wegen deiner Tätigkeit als Creator bekommst, unterliegen der Einkommen- und der Umsatzsteuer (Hessen, Leitfaden Influencer, S. 2 und 5; Finanzverwaltung NRW; Bayern, FAQ Influencer, S. 9). Für die Einkommensteuer nennt Hessen den üblichen Endpreis abzüglich üblicher Nachlässe, Baden-Württemberg den Marktwert. Was beim Zurückschicken, bei geringem Wert oder bei einer Pauschalversteuerung durch die Marke gilt, steht im Ratgeber zum Versteuern von Testmustern.
Gewerbesteuer trifft dich später, als viele denken. Der Gewerbeertrag ist dein Gewinn, erhöht um bestimmte Hinzurechnungen und vermindert um bestimmte Kürzungen, abgerundet auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG; Hessen, Leitfaden Influencer, S. 3 f.). Davon geht als natürliche Person ein Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Liegst du darüber, gibst du eine Gewerbesteuererklärung ab, die Gemeinde setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest, und sie wird auf deine Einkommensteuer angerechnet, sodass sie dich unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich gar nicht belastet (§ 35 Abs. 1 EStG; Bayern, FAQ Influencer, S. 6). Dass du vorher ein Gewerbe anmeldest, steht im Ratgeber zum Gewerbe anmelden.
Die Steuernachzahlung kommt im zweiten Jahr. Im ersten Jahr setzt das Finanzamt Vorauszahlungen nur nach deinen Angaben im Fragebogen fest (Hessen, Leitfaden Influencer, S. 3). Fällt die Steuer höher aus, kommt die Nachzahlung mit dem Bescheid, und die Vorauszahlungen für das laufende Jahr bemessen sich nach dieser letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG). Wer seine Pflichten nicht erfüllt, riskiert neben der Nachzahlung Zinsen, Geldstrafen und in Extremfällen eine Freiheitsstrafe; die Finanzbehörden recherchieren im Internet und fragen bei Geschäftspartnern nach (Hessen, Leitfaden Influencer, S. 5).
Affliq hält fest, was das Finanzamt später sehen will: jeden Deal mit Honorar, jede Rechnung mit dem richtigen Steuerfall, jedes Produkt mit Wert und Verbleib, jede Auszahlung einer Plattform mit Steuerfall. Die Kleinunternehmer-Grenze zählt mit, die Steuer-Rücklage schätzt monatlich, was du zurücklegen solltest, und die Vorauszahlungstermine stehen in deinem Kalender-Abo. Zum Jahresende bekommt deine Steuerberatung ein Paket mit allem, dazu die Buchungen im Format von DATEV, sevDesk oder lexoffice. Erklärungen und Voranmeldungen gibst du oder deine Steuerberatung ab; Affliq meldet nichts ans Finanzamt.
Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Einkommensteuer zahlst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € im Jahr 2026, 12.096 € im Jahr 2025. Dazu zählen alle Einkünfte zusammen, nicht nur die als Creator. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer haben eigene Grenzen.1
Muss ich als Influencer Steuern zahlen, wenn ich das nur nebenbei mache?
Ja, wenn deine gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Ob du hauptberuflich oder nur nebenbei Content machst, spielt steuerlich keine Rolle; dein Gehalt und dein Gewinn als Creator werden zusammengerechnet.11
Welche Steuererklärung muss ich als Influencer abgeben?
Einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung mit Anlage G und Anlage EÜR, elektronisch. Dazu Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Jahreserklärung, wenn du kein Kleinunternehmer bist, und eine Gewerbesteuererklärung, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € liegt.12
Muss ich als Influencer Umsatzsteuer zahlen?
Du bist Unternehmer, sobald du nachhaltig Einnahmen erzielst, mit oder ohne Gewinnabsicht. Bleibt dein Gesamtumsatz unter 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, sind deine Umsätze als Kleinunternehmer steuerfrei; darüber berechnest du in der Regel 19 % und gibst Voranmeldungen ab.13
Müssen Influencer Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich ja, aber erst wenn der Gewerbeertrag über 24.500 € liegt. Die gezahlte Gewerbesteuer wird auf deine Einkommensteuer angerechnet, sodass sie dich unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich nicht belastet.14
Muss ich Produkte versteuern, die ich kostenlos bekomme?
Ja. Bekommst du ein Produkt wegen deiner Tätigkeit als Creator und behältst es, ist sein Geldwert eine Betriebseinnahme, auch ohne ausdrückliche Gegenleistung. Dazu kann Umsatzsteuer kommen, außer du bist Kleinunternehmer.7
Warum trifft Influencer oft eine Steuernachzahlung?
Weil Vorauszahlungen sich nach der letzten Veranlagung richten und es im ersten Jahr noch keine gibt. Die Steuer für das erste Jahr kommt dann mit dem Bescheid, zusammen mit den Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Leg deshalb von jeder Zahlung einen Teil zurück.15
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege, also Rechnungen, Gutschriften und Abrechnungen, acht Jahre; deine Aufzeichnungen zehn Jahre; sonstige Unterlagen sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist.16
Quellen
Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 6. November 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.
- § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 32a EStG – Einkommensteuertarif · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz; Grundfreibetrag ab Veranlagungszeitraum 2026
- § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG§ 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG§ 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- § 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO§ 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG§ 4 EStG – Gewinnbegriff im Allgemeinen
- Hessisches Ministerium der Finanzen, Leitfaden Influencer, S. 2 f.Leitfaden zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern · Hessisches Ministerium der Finanzen, Stand Juni 2026
- § 147 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 AO§ 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 37 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 EStG§ 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung
- § 149 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 AO; § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG§ 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- Finanzverwaltung NRW, Influencer & SteuernInfluencer & Steuern · Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
- Hessisches Ministerium der Finanzen, Leitfaden Influencer, S. 3 f.Leitfaden zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern · Hessisches Ministerium der Finanzen, Stand Juni 2026
- § 2 Abs. 1 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG§ 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, § 35 Abs. 1 EStG§ 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG§ 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung
- § 147 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 AO§ 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Weitere Quellen
- FAQ „Ich bin Influencer – Muss ich Steuern zahlen?“Bayerisches Landesamt für Steuern
- Steuerguide für Influencerinnen und InfluencerMinisterium für Finanzen Baden-Württemberg, Stand 2025
- FAQ Social-Media-Akteure (Influencer/in)Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte
- § 25 EStG – Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
- § 2 GewStG – Steuergegenstand
- § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
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