Ratgeber Impressum

Impressum für Influencer: wer eins braucht und was hineingehört.

Sobald du mit deinem Profil Geld verdienst, mit Kooperationen, Affiliate-Links oder im TikTok Shop, trifft dich die Impressumspflicht. Hier steht, wen das Gesetz meint, welche Angaben es verlangt, wohin das Impressum auf TikTok und Instagram gehört, was ohne droht und was du mit deiner Privatadresse machen kannst, jeweils mit Fundstelle.

Stand: 6. November 2026 · 15 Quellen

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Die Grundregeln.

Vier Sätze aus dem Digitale-Dienste-Gesetz vom 6. Mai 2024.

Influencer mit Einnahmen brauchen ein Impressum.

Wer einen digitalen Dienst geschäftsmäßig anbietet, in der Regel gegen Entgelt, muss bestimmte Angaben ständig verfügbar halten. Die Medienanstalten, die die Impressumspflicht überwachen, nennen als geschäftsmäßig zum Beispiel ein Angebot, das Werbung enthält. Ein Profil mit Kooperationen, Affiliate-Links oder TikTok-Shop-Einnahmen ist nach dieser Lesart ein solcher Dienst.1

Name, Anschrift, E-Mail und ein Weg zur schnellen Kontaktaufnahme.

Pflicht sind dein Name und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, dazu Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich deiner E-Mail-Adresse. Hast du eine USt-IdNr. oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, kommt sie dazu.2

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.

So müssen die Angaben vorgehalten werden. Die Medienanstalten nennen dafür den Menüpunkt „Impressum“ oder „Kontakt“. Auf TikTok und Instagram übernimmt der Link in der Bio diese Rolle: Er führt auf eine Seite, auf der das Impressum steht.1

Ohne Impressum droht ein Bußgeld bis 50.000 €.

Wer die Angaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 € betragen. Die Medienanstalten schreiben allerdings, dass es in den meisten Fällen reicht, das Angebot nachzubessern.3

Je nach Fall.

Kleingewerbe, privates Profil, Linktree, Magazin-Content, Werbung, Abmahnung: was zusätzlich gilt.

Auch als Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Das Gesetz knüpft an „geschäftsmäßig“ an, nicht an Gewerbeanmeldung, Umsatz oder Rechtsform. Ob du Kleinunternehmer bist oder ein Kleingewerbe führst, ändert an der Pflicht nichts, nur am Inhalt: ohne Handelsregister, ohne USt-IdNr., wenn du keine hast.1

Privates Profil ohne Einnahmen

Der Medienstaatsvertrag nimmt nur Angebote aus, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Alles darüber hinaus braucht nach ihm Name und Anschrift, auch ohne Entgelt. Wo genau die Grenze liegt, sagt kein Gesetz; mit dem ersten bezahlten Post oder Affiliate-Link bist du in der Regel darüber.4

Linktree, Beacons, eigene Seite

Das Impressum darf auf einer verlinkten Seite stehen, solange es vom Profil aus leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bleibt. Entscheidend ist der Weg: Profil, Link, Impressum, ohne Umwege. Ein Impressum, das nur irgendwo auf deiner Website liegt und im Profil nicht verlinkt ist, dürfte das für das Profil nicht erfüllen.1

Journalistisch-redaktionelle Inhalte

Berichtest du regelmäßig wie ein Magazin, mit Nachrichten oder Meinungsbeiträgen, verlangt der Medienstaatsvertrag zusätzlich einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift. Für reine Produkt- und Lifestyle-Inhalte greift das in der Regel nicht; im Zweifel fragst du deine Landesmedienanstalt.5

Dazu: Werbung kennzeichnen

Das Impressum ist eine von mehreren Informationspflichten. Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein, und wer sie in Auftrag gibt, muss klar identifizierbar sein. Wie du das auf den Plattformen umsetzt, steht im Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung.6

Abmahnung: möglich, Mitbewerber ohne Kostenersatz

Ein fehlendes Impressum kann als Rechtsbruch unlauter sein; Mitbewerber und Verbände können dann Unterlassung verlangen. Die Kosten einer Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in digitalen Diensten darf ein Mitbewerber aber nicht von dir ersetzt verlangen. Für Verbände gilt diese Ausnahme nicht.7

Wen die Pflicht trifft, was hineingehört, wohin es gehört.

Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); ältere Ratgeber zitieren sie noch als § 5 TMG, gemeint ist heute § 5 DDG. Sie trifft „Diensteanbieter“, also jeden, der einen digitalen Dienst anbietet (§ 1 Abs. 4 Nr. 5 DDG), sobald der Dienst geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten wird (§ 5 Abs. 1 DDG). Das Gesetz spricht von digitalen Diensten, nicht von Websites; dass dein Profil auf TikTok oder Instagram liegt und nicht auf einer eigenen Domain, nimmt es davon nicht aus. Die Anwendung auf ein Creator-Profil mit Kooperationen, Affiliate-Links oder TikTok Shop ist eine Folgerung aus dem Gesetzestext, keine ausdrückliche Regel für Creator; die Medienanstalten, die die Pflicht überwachen, zählen ein Angebot mit Werbung ausdrücklich als geschäftsmäßig.

Ins Impressum gehören dein vollständiger Name und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, dazu Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich deiner E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG). Ob neben der E-Mail ein zweiter Weg nötig ist, steht nicht im Gesetz, sondern hat die Rechtsprechung ausgelegt; viele geben zusätzlich eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular an. Hast du eine USt-IdNr. oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, gibst du sie an (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG); deine Steuernummer gehört nicht hinein. Ein Handelsregistereintrag kommt dazu, wenn es ihn gibt (Nr. 4), bei einer GmbH oder UG außerdem Rechtsform und Vertretungsberechtigte (Nr. 1). Als Einzelperson ohne Eintrag bleibt es bei Name, Anschrift, E-Mail und Kontaktweg: Eine Vorlage brauchst du dafür kaum, vier Zeilen genügen, wenn sie stimmen.

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Die Medienanstalten nennen den Menüpunkt „Impressum“ oder „Kontakt“. Auf TikTok und Instagram gibt es kein Menü, aber den Link in der Bio: Er sollte mit wenigen Klicks zu den Angaben führen, und der Weg sollte erkennbar sein, etwa „Impressum“ im Linktext oder als eigener Punkt auf deiner Link-in-Bio-Seite. Wie viele Klicks erlaubt sind, hat die Rechtsprechung entschieden, nicht das Gesetz; kurz und eindeutig ist in jedem Fall richtig. Ein Impressum, das nur auf deiner Website liegt und aus dem Profil nicht verlinkt ist, hilft für das Profil nicht.

Das Gesetz verlangt die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, die Medienanstalten die vollständige Anschrift. Ein Postfach ist kein Ort, an dem jemand niedergelassen ist. Für viele Creator heißt das: die Wohnadresse, und die soll nicht öffentlich sein. Diskutiert werden ein Büro oder Coworking-Platz, an dem du tatsächlich arbeitest, und Adressdienste, die Post an dich weiterleiten (c/o). Ob eine solche Adresse genügt, regelt kein Gesetz, das ist Frage der Rechtsprechung; im Kern geht es darum, ob dich Post und Zustellungen dort zuverlässig erreichen. Lass das vor der Veröffentlichung von einer Rechtsberatung prüfen. Eine erfundene Adresse oder die der Eltern ohne deren Wissen ist keine Lösung.

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 € (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG). Die Medienanstalten überwachen die Pflicht, nehmen Meldungen entgegen und schreiben selbst, dass es in den meisten Fällen reicht, das Angebot nachzubessern. Dazu kommt das Wettbewerbsrecht: Der Verstoß gegen eine Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, kann unlauter sein (§ 3a UWG), und Mitbewerber wie Verbände können Unterlassung verlangen (§ 8 Abs. 1 und 3 UWG). Die Kosten einer Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in digitalen Diensten darf ein Mitbewerber aber nicht von dir verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG); für Verbände gilt diese Ausnahme nicht.

Affliq erstellt dir eine eigene Seite unter deinem Handle, mit Links, Rabattcodes und Produkten, und schreibt Impressum und Datenschutzerklärung aus deinem Rechtsprofil dazu; beides geht mit der Seite online. Den Link setzt du in jede Bio, auf TikTok, Instagram und YouTube, auch wenn du sonst keine Website hast; für einen zweiten Kanal legst du eine zweite Seite an, bis zu drei. Werbung kennzeichnest du dort pro Link. Welche Anschrift im Impressum steht, entscheidest du: Affliq übernimmt sie aus deinem Rechtsprofil und bietet keinen Adressschutz an.

Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss man als Influencer ein Impressum haben?

Ja, sobald dein Profil geschäftsmäßig ist, also zum Beispiel Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links oder TikTok-Shop-Verkäufe enthält. Dann verlangt § 5 DDG Name, Anschrift und Kontaktangaben. Ein rein privates Profil ohne jede Monetarisierung braucht in der Regel keins.1

Ab wann brauche ich ein Impressum auf TikTok?

Das Gesetz nennt keine Followerzahl und keine Umsatzgrenze. Es kommt darauf an, ob du den Dienst geschäftsmäßig anbietest: Mit dem ersten bezahlten Video, dem ersten Affiliate-Link oder der Teilnahme am TikTok Shop ist das in der Regel der Fall.1

Wie erstelle ich ein Impressum für Instagram ohne Website?

Du brauchst eine Seite, die du aus dem Profil verlinken kannst; das kann eine Link-in-Bio-Seite sein, auf der das Impressum als eigener Punkt steht. Die Angaben: Name, Anschrift, E-Mail und ein weiterer Kontaktweg, dazu USt-IdNr. oder W-IdNr., falls vorhanden. Affliq erstellt dir eine solche Seite mit Impressum aus deinem Rechtsprofil.2

Reicht ein Impressum bei Linktree?

Entscheidend ist nicht der Anbieter, sondern der Weg: Das Impressum muss vom Profil aus leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Ein klar als „Impressum“ beschrifteter Punkt auf deiner Link-Seite, der direkt zu den Angaben führt, erfüllt das; ein Link, der irgendwo auf deiner Website endet, dürfte es nicht erfüllen.1

Muss meine Privatadresse ins Impressum?

Verlangt wird die Anschrift, unter der du niedergelassen bist; ein Postfach ist keine. Arbeitest du von zu Hause, ist das in der Regel deine Wohnadresse. Ob ein Büro, ein Coworking-Platz oder eine c/o-Adresse eines Adressdienstes genügt, regelt kein Gesetz, das ist Frage der Rechtsprechung; kläre es vorher mit einer Rechtsberatung.8

Brauche ich als Kleingewerbe oder Kleinunternehmer ein Impressum auf Instagram?

Ja. Das Gesetz knüpft an „geschäftsmäßig“ an, nicht an die Gewerbeanmeldung oder den Umsatz. Als Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. lässt du die Nummer weg; der Rest bleibt gleich.1

Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 €. Die Medienanstalten schreiben, dass es in den meisten Fällen reicht, nachzubessern. Dazu können Mitbewerber oder Verbände abmahnen; die Abmahnkosten eines Mitbewerbers musst du bei fehlenden Pflichtangaben nicht ersetzen.3

Wo melde ich einen Influencer ohne Impressum?

Bei der zuständigen Landesmedienanstalt. Die Medienanstalten überwachen die Impressumspflicht, nehmen Meldungen entgegen und verlinken dafür die Liste aller Landesmedienanstalten mit Kontaktdaten.9

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 6. November 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.

  1. § 5 Abs. 1 DDG§ 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  2. § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 DDG§ 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  3. § 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG§ 33 DDG – Bußgeldvorschriften
  4. § 18 Abs. 1 MStVMedienstaatsvertrag (MStV), § 18 Informationspflichten und Auskunftsrechte · Nichtamtliche Textfassung der Medienanstalten, in Kraft seit 1. Dezember 2025
  5. § 18 Abs. 2 MStVMedienstaatsvertrag (MStV), § 18 Informationspflichten und Auskunftsrechte · Nichtamtliche Textfassung der Medienanstalten, in Kraft seit 1. Dezember 2025
  6. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG§ 6 DDG – Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen
  7. § 3a, § 8 Abs. 3 Nr. 1 und § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG§ 13 UWG – Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
  8. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG§ 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten · gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz
  9. Die Medienanstalten, ImpressumspflichtImpressumspflicht · die medienanstalten, Aufsicht

Weitere Quellen

Impressum fertig, bevor der nächste Deal kommt.

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